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Hotel Relaxia Olivina

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Abweichende Reiseleistungen

Je nach Termin können einzelne Reiseleistungen abweichen. Die Reisebeschreibung für Ihren Wunschtermin finden Sie im nächsten Schritt bei der Terminauswahl.

Inklusivleistungen:
- Flug ab/bis Deutschland nach Lanzarote - Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen - 7 bzw. 14 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel im Doppelzimmer - All-Inclusive: Frühstücks-, Mittags-, und Abendbuffet; Langschläfterfrühstück (10.30-12.30); Kaffee und Kuchen/Gebäck (15.30-17.30); Snacks (15.30-17.30 Uhr); ausgewählte lokale alkoholfreie und alkoholische Getränke (10.30-24.00 Uhr). - Deutsch sprechende Reiseleitung - Rail & Fly 2. Klasse inkl. ICE-Nutzung und Fahrten in den Verkehrsverbünden

Hotel Relaxia Olivina:
Lage: in Puerto del Carmen gelegen, ca. 300 m zum Strand „Pocillos“, 10 Fahrminuten zum Einkaufzentrum Deiland, 7 km zum Flughafen.
Ausstattung: Empfangsbereich mit Rezeption, Buffetrestaurant, 2 Bars, Außenanlage mit Garten und 3 Salzwasser-Swimmingpools.
Doppelzimmer: ca. 26 qm groß, mit Bad/WC, Flachbildschirm, Föhn, Minikühlschrank, Telefon, Balkon oder Terrasse, WLAN (ohne Gebühr), Mietsafe und Klimaanlage. Belegung: min./max. 2 Erw.
Einzelzimmer: gleiche Ausstattung wie Doppelzimmer, zur Alleinbenutzung. Belegung: min./max. 1 Erw.
Freizeit: Fitnessraum, Beach-Volleyball, Tagesanimation; Abendunterhaltung. Gegen Gebühr: Tennis.

Wunschleistung pro Person/Aufenthalt:
- Zuschlag Einzelzimmer: ab € 199.-

Flexplus Tarif:
Flexplus Tarif telefonisch zubuchbar zur flexiblen und vergünstigten Stornierung bzw. Umbuchung (für Reisetermine bis 31.10.22): ab € 58.- pro Buchung. Details / Bedingungen unter: www.lidl-reisen.de/aktionen/kostenlos-stornieren

Sonstiges:
Liegen und Sonnenschirme sind am Pool inklusive (nach Verfügbarkeit). Das Tragen eines All-Inclusive-Armbandes ist obligatorisch. Haustiere nicht erlaubt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt. Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen: entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 48 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis. oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle. oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen. Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf dieser Webseite. Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden. Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können die Einreisebestimmungen derzeit abweichen bzw. sie können sich jederzeit ändern, bitte informieren Sie sich auf www.auswaertiges-amt.de.

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