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Ibiza & Mallorca – Inselkombination

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Abweichende Reiseleistungen

Je nach Termin können einzelne Reiseleistungen abweichen. Die Reisebeschreibung für Ihren Wunschtermin finden Sie im nächsten Schritt bei der Terminauswahl.

Inklusivleistungen:
- Flug ab/bis Deutschland nach Ibiza und zurück von Mallorca - Transfers gemäß Reiseverlauf (inkl. Inlandsflug von Ibiza nach Mallorca) - 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel (Landeskategorie) im Doppelzimmer Meerblick auf Ibiza - 7 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel (Landeskategorie) im Doppelzimmer auf Mallorca - 14 x Halbpension: Frühstücks- und Abendbuffet - Deutsch sprechende Reiseleitung - Rail & Fly 2. Klasse inkl. ICE- und Verkehrsverbund-Nutzung

Beispielreiseverlauf:
1. Tag: Anreise. Flug nach Ibiza und Transfer in Ihr Hotel Galeon.
2.-7. Tag: Ibiza. Tage zur freien Verfügung.
8. Tag: Ibiza - Mallorca. Transfer zum Flughafen und Inlandsflug nach Mallorca. Transfer in Ihr Hotel Bahia del Sol.
9.-14. Tag: Mallorca. Tage zur freien Verfügung.
15. Tag: Abreise. Transfer zum Flughafen Mallorca und Rückflug nach Deutschland.

Hotel Galeon, Ibiza:
Lage: in Puerto de San Miguel, in Hanglage, ca. 250 m zum Sandstrand (über eine Treppe erreichbar), ca. 1 km zum Ortszentrum, ca. 400 m zu Einkaufsmöglichkeiten, ca. 20 km nach Ibiza Stadt. In ca. 50 m befindet sich eine Bushaltestelle.
Ausstattung: Rezeption, Lifts, Internetecke (ohne Gebühr), WLAN (ohne Gebühr), Buffetrestaurant, 2 Bars, Außenanlage mit Süßwasser-Swimmingpool und Sonnenterrasse.
Doppelzimmer Meerblick: mit Bad/WC, Flatscreen-TV, Telefon, WLAN, Mietsafe, Klimaanlage und Balkon. Belegung: min./max. 2 Erw.
Freizeit: Tagesanimation und Abendunterhaltung mit Shows und Live-Musik. Gegen Gebühr: Billard. Gegen Kaution: Tischtennis.

Hotel Bahia del Sol, Mallorca:
Lage: in Santa Ponsa, ca. 200 m zum Sandstrand, ca. 350 m zu zahlreichen Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten, ca. 20 km nach Palma de Mallorca. In ca. 250 m befindet sich eine Bushaltestelle.
Ausstattung: Rezeption, Lifts, Buffetrestaurant, Bar, Fernsehraum, Bibliothek, Dachterrasse, Süßwasser-Swimmingpool mit Sonnenterrasse.
Doppelzimmer: mit Bad oder Dusche/WC, Föhn, Mietsafe, TV, WLAN (gegen Gebühr), Minibar (gegen Gebühr), Klimaanlage/Heizung und Balkon oder Terrasse. Belegung: min./max. 2 Erw.
Freizeit: Fitnessraum; Hallenbad, Whirlpool, Sauna; Abendunterhaltung mit Shows und Live-Musik. Gegen Gebühr: Tischtennis, Fahrradverleih, Minigolf; Wellness- und Beautyanwendungen.

Wunschleistung pro Person/Aufenthalt:
- Zuschlag All-Inclusive: € 238.-

All-Inclusive:
Liegen und Sonnenschirme sind am Pool in den Hotels inklusive (nach Verfügbarkeit).

Einreisebestimmungen:
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet, siehe Risk Countries/Areas) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
Oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
Oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.

Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf der Webseite des auswärtigen Amtes. Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können die Einreisebestimmungen derzeit abweichen bzw. sie können sich jederzeit ändern, bitte informieren Sie sich auf www.auswaertiges-amt.de.

Ausflugstipps:
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet, siehe Risk Countries/Areas) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
Oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
Oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.

Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf der Webseite des auswärtigen Amtes. Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können die Einreisebestimmungen derzeit abweichen bzw. sie können sich jederzeit ändern, bitte informieren Sie sich auf www.auswaertiges-amt.de.

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