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Abweichende Reiseleistungen

Je nach Termin können einzelne Reiseleistungen abweichen. Die Reisebeschreibung für Ihren Wunschtermin finden Sie im nächsten Schritt bei der Terminauswahl.

Inklusivleistungen:
- Flug ab/bis Deutschland nach Gran Canaria - Transfers Flughafen – Hotel - Flughafen - 7 bzw. 14 Übernachtungen im 3-Sterne-Hotel im Bungalow - Halbpension Plus: Frühstücks- und Abendbuffet. Zum Abendessen 1 Getränk (Bier, Wein, Softdrink oder Wasser) - Deutsch sprechende Reiseleitung - Rail & Fly 2. Klasse inkl. ICE-Nutzung und Fahrten in den Verkehrsverbünden

Hotel Parque Paraiso I:
Lage: in Playa del Inglés, ca. 400 m vom kilometerlangen Sandstrand entfernt, ca. 200 m bis zu den nächsten Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten und ca. 30 km zum Flughafen Las Palmas de Gran Canaria.
Ausstattung: Rezeption, Panoramarestaurant mit Außenterrasse, Bar, Süßwasser-Swimmingpool, Sonnenterrasse.
Bungalow: mit Bad/WC, kombiniertem Wohn-/Schlafraum, separatem Schlafzimmer, Kitchenette, Mietsafe, Telefon, TV, Klimaanlage und möblierter Terrasse. Belegung: min. 2 Erw., max. 3 Erw.
Bungalow zur Alleinbenutzung: ausgestattet wie Bungalow. Belegung: min./max. 1 Erw.
Freizeit: Tischtennis. Gegen Gebühr: Billard.

Kinderermäßigung:
Bei Unterbringung im Bungalow mit 2 Vollzahlern erhält 1 Kind bis 1 Jahr 100 % (kein eigener Sitzplatz im Flugzeug) und von 2 bis 12 Jahren 20 % Ermäßigung, jeweils für den gesamten Aufenthalt, zzgl. Flugzuschlag.

Wunschleistungen pro Person/Woche:
- Ermäßigung 3. Person im Bungalow mit 2 Vollzahlern: 10 % - Zuschlag Bungalow zur Alleinbenutzung: € 249.-

Sonstiges:
Liegen und Sonnenschirme sind am Pool inklusive (nach Verfügbarkeit). Zusatzkosten pro Person: Festtagszuschlag: 25.12.2021: € 55.- (Erw.)/€ 27.50 (Kind), 31.12.2021: € 55.- (Erw.)/€ 27.50 (Kind)

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet, siehe Risk Countries/Areas) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
Entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
Oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf der Webseite des auswärtigen Amtes. Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können die Einreisebestimmungen derzeit abweichen bzw. sie können sich jederzeit ändern, bitte informieren Sie sich auf www.auswaertiges-amt.de.

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